AGB von Eisvogel Recruiting Hamburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eisvogel Recruiting, Überseeallee 1, 20457 Hamburg
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Fa. Eisvogel Recruiting, Überseeallee 1, 20457 Hamburg (im Folgenden „Eisvogel Recruiting“ genannt oder als „Auftragnehmer“ bezeichnet) erbringt ihre Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit Eisvogel Recruiting ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Angebot von Eisvogel Recruiting gilt nur dann als Angebot für den Vertragsschluss, wenn es ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.
2. Ansonsten ist die Erklärung des Auftraggebers, ein Angebot, einen Kostenvoranschlag o.Ä. annehmen zu wollen, ein Angebot für den Vertragsschluss. Der Auftraggeber hält sich an sein Angebot vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Eisvogel Recruiting dieses Angebot annimmt.
§ 3 Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Das erste Kontakt- bzw. das erste Beratungsgespräch durch Eisvogel Recruiting ist unentgeltlich.
2. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Umsatzsteuer und werden in Euro (€) angegeben.
3. Sämtliche in einem vom Auftragnehmer erstellten Budgetplan aufgeführten Kosten sind Schätzwerte und beruhen auf dem im Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Planungsstand. Notwendige und nicht von Eisvogel Recruiting zu vertretende Änderungen bleiben vorbehalten. Alle angebotenen Leistungen werden insoweit unter dem Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch Eisvogel Recruiting erbracht. Ist eine angebotene Leistung nicht mehr verfügbar und/oder nicht mehr zu dem angebotenen Preis verfügbar, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen und auf Wunsch nach Maßgabe des § 4 Absatz 7 neu anbieten.
4. Soweit nicht anders vereinbart, sind in Pauschalen nicht enthalten und werden gesondert berechnet je nach angefallenem Aufwand: Kosten der Anreise zum Veranstaltungsort, Übernachtungskosten, Spesen wie z.B. Verpflegung, Kosten für Telekommunikation.
5. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Mitarbeiter von Eisvogel Recruiting.
6. Eisvogel Recruiting ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
7. Allgemein gilt eine Fälligkeit von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, soweit die Fälligkeit nicht konkret vereinbart oder bestimmt ist.
8. Anfallende Bankgebühren, Spesen und sonstige Kosten für Zahlungen aus dem Ausland gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung in Höhe von 50% im Voraus innerhalb von 8 Tagen ab Vertragsabschluss zu zahlen. Diese Vorauszahlung ist wesentlicher Vertragsbestandteil. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. etwaiger variabler Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
§ 4 Auftragsgegenstand
1. Der Auftragsgegenstand ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung von Eisvogel Recruiting. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Eisvogel Recruiting nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigen.
2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von Eisvogel Recruiting empfohlenen Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Eisvogel Recruiting die Umsetzung von Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. Projektleitung und Verantwortung liegen insofern ausschließlich beim Auftraggeber.
3. Soweit Eisvogel Recruiting die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten in sonstiger eindeutiger Weise angezeigt hat, erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Auftraggeber in deren Kenntnis der Aufnahme der Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit nicht unverzüglich in eindeutiger Weise widersprochen hat.
4. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
5. Die auf den Webseiten von Eisvogel Recruiting, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten etc. enthaltenen oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Angebotsannahme von Eisvogel Recruiting ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
6. Dem Auftragsgegenstand liegen der Stand der Gesetzgebung und Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation zugrunde.
7. Alle angebotenen Leistungen werden unter dem Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungsdauer und Bestätigungszeit durch Eisvogel Recruiting erbracht. Ist eine angebotene Leistung nicht mehr verfügbar, wird Eisvogel Recruiting dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen und auf Wunsch neu anbieten.
§ 5 Pflichten und Rechte von Eisvogel Recruiting
1. Soweit Eisvogel Recruiting als Generalunternehmerin auftritt und Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung schließt, ist Eisvogel Recruiting nicht verpflichtet, diese Vertragsverhältnisse offen zu legen.
2. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von Eisvogel Recruiting wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Eisvogel Recruiting nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Eisvogel Recruiting unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatz-Berater zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Auftragnehmers keine Ersatzpflicht.
§ 6 Pflichten für den Auftraggeber / Vorgaben durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber hat Eisvogel Recruiting alle Informationen rechtzeitig zu erteilen, die für die Planung und Durchführung der Projekte und Trainings wesentlich sind. Entsprechende Anfragen von Eisvogel Recruiting sind unverzüglich zu beantworten.
2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so hat er dadurch entstehende Ausfall- / Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Beraters, Trainers) informiert werden.
4. Soweit Eisvogel Recruiting durch eine Pflichtverletzung oder ein Verhalten/Unterlassen des Auftraggebers von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Eisvogel Recruiting von der Inanspruchnahme frei.
§ 7 Haftung
Die Haftung gegenüber dem Kunden wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Eisvogel Recruiting herbeigeführt wurde. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen Eisvogel Recruiting und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.
§ 8 Urheberrechte, Werberechte, Referenzen, Aufnahmerechte
1. Von Eisvogel Recruiting erstellte Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc verbleiben in ihrem Eigentum, soweit der Eigentumsübergang nicht Vertragsgegenstand ist.
2. Für alle von Eisvogel Recruiting erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc. gilt das Urheberrechtsgesetz als vereinbart auch dann, wenn einzelne Teile nicht kraft Gesetz geschützt sein sollten. Im Übrigen gelten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc. als Vorlagen im Sinne der §§ 17, 18 UWG.
3. Kommt nach Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzeptes zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kein Vertrag zu Stande, so verbleiben alle Leistungen und jedwedes Nutzungsrecht bei Eisvogel Recruiting.
4. Der Auftragnehmer ist kostenfrei berechtigt, auf allen Druckmaterialien und bei allen Maßnahmen auf Eisvogel Recruiting hinzuweisen, soweit dies angemessen ist und nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers offenkundig entgegenstehen.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und die von Eisvogel Recruiting für den Auftraggeber erbrachten Leistungen als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht aus wichtigem Grund ausdrücklich ablehnt.
§ 9 Vertraulichkeit / Geheimnisschutz
1. Die Vertragspartner vereinbaren über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenseitig absolutes Stillschweigen auch über das Vertragsende hinaus.
2. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen.
3. Der Auftraggeber hat diese Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitern, Kooperationspartnern, Mitgesellschaftern und/oder Mitgeschäftsführern aufzuerlegen.
4. Sicherungshalber und zum Zwecke der eigenen Durchsetzung des Vertragsstrafeanspruchs nach diesem § 10 tritt der Auftraggeber hiermit alle Vertragsstrafen- und/oder Schadenersatzansprüche, soweit sie ihm gegenüber Mitarbeitern, Kooperationspartnern, Mitgesellschaftern und Mitgeschäftsführern zustehen, an Eisvogel Recruiting ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, alle sachdienlichen Auskünfte zu erteilen, die zur Rechtsverfolgung im Bedarfsfall notwendig werden könnten.
5. Verstößt der Auftraggeber gegen eine der von ihm nach diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, so hat er für jede schuldhafte Zuwiderhandlung eine von Eisvogel Recruiting nach billigem Ermessen festzusetzende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Angemessenheit kann im Streitfall, je nach Höhe der geforderten Vertragsstrafe, vom Amts- oder Landgericht Hamburg überprüft werden. Hiervon unberührt bleiben die Ansprüche von Eisvogel Recruiting auf Schadenersatz, Unterlassung, Beseitigung und Auskunft.
6. Falls einen Vertragspartner eine Verpflichtung trifft, aufgrund der Anordnung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde oder aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften Geheimnisse oder vertrauliche Unterlagen offen zu legen, die den anderen Vertragspartner betreffen, wird er den jeweils anderen Vertragspartner von dieser Verpflichtung sofort schriftlich unterrichten und nur solche Informationen offenlegen, die aufgrund der rechtlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen sowie das ihr Zumutbare unternehmen, dass die offen gelegten Informationen entsprechend dieser Vereinbarung behandelt werden.
§ 10 Datenübermittlung an Dritte
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten der Teilnehmer an Vertragspartner zur Erfüllung des Auftrages und zur Erfüllung der Verträge übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber gewährleistet und steht dafür ein, dass die Teilnehmer hiermit ebenfalls einverstanden sind.
§ 11 Freistellungsverpflichtung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Eisvogel Recruiting von jeglichen Kosten und Ansprüchen freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme nicht auf einem Verschulden von Eisvogel Recruiting selbst beruht.
§ 12 Kündigung und Stornierung
1. Eisvogel Recruiting kann den Auftrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden.
2. In den Fällen des gesetzlichen Rücktrittsrechts oder des gesetzlichen Kündigungsrechts gelten mit Blick auf die Kosten und Vergütung von Eisvogel Recruiting die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall sind dem Auftragnehmer aber zumindest die bis dahin tatsächlich entstandenen Fremd-Kosten zu erstatten, soweit die Leistungen für Eisvogel Recruiting nicht zumutbar anderweitig nutzbar sind, ebenso sind in jedem Fall die bis dahin erbrachten Beratungs- und Konzepterstellungs-Leistungen entsprechend anteilig zu vergüten, soweit Rücktritt oder Kündigung nicht durch Eisvogel Recruiting zu vertreten sind.
3. Soweit der Auftraggeber außerhalb gesetzlicher Rechte den Vertrag aufheben möchte, so ist dies mit Rücksprache mit Eisvogel Recruiting grundsätzlich möglich; Eisvogel Recruiting darf die Aufhebung nicht wider Treu und Glauben verweigern. In jedem Fall der freiwilligen Aufhebung kann der Auftragnehmer wahlweise die konkret entstandenen Kosten und Vergütungsansprüche geltend machen, oder ihre Vergütung mit einer Pauschale abrechnen. In diesem Fall gelten dann folgende Pauschalen: Bei einer Vertragsaufhebung weniger als 6 Monate vor der Durchführung der geplanten Maßnahme 30 % der vereinbarten Vergütung, bei einer Vertragsaufhebung weniger als 4 Monate vor der Durchführung der geplanten Maßnahme 50 % der vereinbarten Vergütung, bei einer Vertragsaufhebung weniger als 2 Monate vor der Durchführung der geplanten Maßnahme 90 % der vereinbarten Vergütung, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anders vereinbart.
4. Im Falle einer Pauschale bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, nachzuweisen, dass Eisvogel Recruiting kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. In jedem Fall hat der Auftraggeber die tatsächlich entstandenen (Storno-)Kosten bei Dritten zu erstatten bzw. zu zahlen.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Eisvogel Recruiting ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs, auszuüben.
2. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber ist zur Wahrung allseitiger Rechte verpflichtet, bei einer von ihm behaupteten Aufrechnungslage die fällige Vergütung und fälligen Kosten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen, bei dem der Treuhänder verpflichtet ist, bei rechtskräftig festgestellten oder anerkanntem Wegfall der Aufrechnungslage die gesammelten Zahlungen an Eisvogel Recruiting auszuzahlen, und bei rechtskräftiger oder anerkannter Feststellung der Aufrechnungslage an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Derjenige, der die treuhänderische Verwaltung schuldhaft verursacht hat, trägt die Kosten der Treuhand. Soweit keine Einzahlung auf die Treuhand vorgenommen wird, wird vermutet, dass auch keine zulässige Aufrechnungslage besteht, solange Eisvogel Recruiting die Forderung nicht anerkennt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist.
3. Der Auftraggeber darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis dem Auftragnehmer nur mit vorheriger Zustimmung von Eisvogel Recruiting an Dritte abtreten.
4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestehen verschiedene Sprachversionen dieser AGB, ist im Zweifel die deutschsprachige Version maßgeblich.
6. Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand der AGB: Mai 2023